Vereinsgaststätte oder Halle für Events mieten
Feiern im Vereinsheim
Sie suchen einen Raum für Hochzeit, Schülertreffen, Konfirmation, Kommunion, Geburtstage, Taufe oder Trauerfeier?
Unsere Gaststätte oder Halle können Sie für diese Zwecke anmieten – stundenweise oder tageweise.
Schauen Sie sich die Räumlichkeiten an! – Dienstags 18 Uhr bis 20 Uhr.
Unsere Gaststätte (50 Sitzplätze)
Tische und Stühle, Gläser und Kühlschrank vorhanden.
Keine Küchennutzung möglich.
Catering-Möglichkeit: Event Brömmer
Unsere Halle (max. 70–100 Sitzplätze)

Mit Tischen und Stühlen: max. 70 Personen
Nur Bestuhlung: max. 100 Personen
Catering-Möglichkeit: Event Brömmer
Hinweis: Keine Barrierefreiheit zu den Toiletten und zur Bühne!
Organisatorin für Rückfragen nach der Buchung
Frau Doris Auer
Tel.: 0162 564 8113
Achtung: Die Halle steht mitten im Wohngebiet. Ab 22 Uhr liegt Ruhestörung vor. Laute Partys, die über 22 Uhr hinausgehen, sind daher ungeeignet.
Vorabanfrage Hallennutzung
TEG-Halle · Turnhalle am Meßplatz, Hebelstraße 2, Neulußheim
ℹ️ Diese Anfrage ist kein verbindlicher Mietvertrag. Frau Doris Auer prüft in unserem Hallenbuch, ob Ihre Wunschtermine frei sind, und sendet Ihnen anschließend einen Vertragsentwurf.
📋 Merkblatt „Regeln und Verbote für die Hallennutzung“ lesen
Rauchen
- Absolutes Rauchverbot in allen Räumen.
- Rauchen nur draußen; Aschenbecher benutzen.
Lärm und Ruhe
- Ab 22:00 Uhr ist Ruhe einzuhalten (Wohngebiet).
- Fenster und Türen geschlossen halten.
Strikt verboten
- Leistungsstarke Boxenanlagen
- Pyrotechnik, Feuerwerk, offenes Feuer (innen und außen)
- Biertischgarnituren in der Halle (nicht aufstellen) – dadurch wird der Boden beschädigt; die Kosten für den Austausch über eine Fachfirma sind vom Mieter vollständig zu tragen
- Konfetti, Glitzer oder Streumaterialien in Räumen
- Anbringen von Gegenständen an Wänden oder Heizungsrohren (keine Nägel, Klebebänder)
- Nutzung oder Entfernung von Sportgeräten ohne Erlaubnis
- Ballsport ist nicht freigegeben (kein Fußball, Handball, Volleyball o. Ä., auch nicht bei Turnieren)
- Nutzung der Küche (anderweitig vermietet)
Reinigung und Rückgabe
- Besenreine Übergabe (WC, Lager, Bühne, Außenanlage).
- Müll selbst mitnehmen – auch Toilettenmüll. Fremdentsorgung wird berechnet.
- Tische feucht abwischen vor dem Zusammenklappen.
- Stühle in 10er-Stapeln mit Transportwagen lagern.
- Außengelände frei von Glas und Kippen; Aschenbecher leeren.
Sicherheit
- Fluchtwege und Notausgänge freihalten; zulässige Personenzahl nicht überschreiten.
- Elektrogeräte ausschalten, Türen/Fenster schließen.
- Schäden sofort melden; beschädigte Geräte nicht benutzen.
Alter und Untervermietung
- Vermietung nur an Personen ab 18 Jahren. Unter 18: Vertragspartner sind die Eltern/Erziehungsberechtigten (Unterschrift vor Ort mit Personalausweis).
- Keine Untervermietung erlaubt.
Haftung und Versicherung
- Versicherungsnachweis (Veranstaltungs-/Haftpflicht) zur Vertragsunterzeichnung mitbringen – sonst Sicherheitsleistung vorab oder Bankbürgschaft.
- Mieter haftet für alle Schäden.
- Glas/Geschirr: 2,50 € pro Teil.
- Freistellung des TBG von Ansprüchen Dritter.
- Keine Haftungsansprüche gegen den TBG.
Hausrecht
- Bei Verstößen: sofortige Beendigung der Veranstaltung möglich.
- Vertragsstrafe bis 2.500,– €.
- Zutrittsrecht des Vermieters jederzeit.
📋 Ihre Zusammenfassung
So geht es weiter
- Sie senden die Vorabanfrage. Wir prüfen sofort, ob Sie als Mitglied bzw. Ehrenamtliche/r bei uns geführt sind.
- Frau Doris Auer prüft im Hallenbuch, ob die Halle an Ihren Wunschterminen frei ist, und legt Preis bzw. Ermäßigung fest.
- Sie erhalten eine E-Mail („Gute Nachricht: Die Halle ist frei!“) mit einem persönlichen Link zu Ihrem Vertragsentwurf.
- Sie wählen den passenden Termin (falls mehrere frei sind) und bestätigen den Entwurf online.
- Unterschrift vor Ort durch beide Seiten – bitte Personalausweis und den Versicherungsnachweis mitbringen (bei unter 18: die Eltern mit Ausweis). Wer keinen Nachweis vorlegt, überweist vorab eine Sicherheitsleistung oder legt eine Bankbürgschaft vor.
- Zahlung: Anzahlung bei Vertragsschluss, Rest und Kaution eine Woche vor der Veranstaltung.
📋 Merkblatt „Regeln und Verbote“ – hier nachlesen, bevor Sie zustimmen
Rauchen
- Absolutes Rauchverbot in allen Räumen.
- Rauchen nur draußen; Aschenbecher benutzen.
Lärm und Ruhe
- Ab 22:00 Uhr ist Ruhe einzuhalten (Wohngebiet).
- Fenster und Türen geschlossen halten.
Strikt verboten
- Leistungsstarke Boxenanlagen
- Pyrotechnik, Feuerwerk, offenes Feuer (innen und außen)
- Biertischgarnituren in der Halle (nicht aufstellen) – dadurch wird der Boden beschädigt; die Kosten für den Austausch über eine Fachfirma sind vom Mieter vollständig zu tragen
- Konfetti, Glitzer oder Streumaterialien in Räumen
- Anbringen von Gegenständen an Wänden oder Heizungsrohren (keine Nägel, Klebebänder)
- Nutzung oder Entfernung von Sportgeräten ohne Erlaubnis
- Ballsport ist nicht freigegeben (kein Fußball, Handball, Volleyball o. Ä., auch nicht bei Turnieren)
- Nutzung der Küche (anderweitig vermietet)
Reinigung und Rückgabe
- Besenreine Übergabe (WC, Lager, Bühne, Außenanlage).
- Müll selbst mitnehmen – auch Toilettenmüll. Fremdentsorgung wird berechnet.
- Tische feucht abwischen vor dem Zusammenklappen.
- Stühle in 10er-Stapeln mit Transportwagen lagern.
- Außengelände frei von Glas und Kippen; Aschenbecher leeren.
Sicherheit
- Fluchtwege und Notausgänge freihalten; zulässige Personenzahl nicht überschreiten.
- Elektrogeräte ausschalten, Türen/Fenster schließen.
- Schäden sofort melden; beschädigte Geräte nicht benutzen.
Alter und Untervermietung
- Vermietung nur an Personen ab 18 Jahren. Unter 18: Vertragspartner sind die Eltern/Erziehungsberechtigten (Unterschrift vor Ort mit Personalausweis).
- Keine Untervermietung erlaubt.
Haftung und Versicherung
- Versicherungsnachweis (Veranstaltungs-/Haftpflicht) zur Vertragsunterzeichnung mitbringen – sonst Sicherheitsleistung vorab oder Bankbürgschaft.
- Mieter haftet für alle Schäden.
- Glas/Geschirr: 2,50 € pro Teil.
- Freistellung des TBG von Ansprüchen Dritter.
- Keine Haftungsansprüche gegen den TBG.
Hausrecht
- Bei Verstößen: sofortige Beendigung der Veranstaltung möglich.
- Vertragsstrafe bis 2.500,– €.
- Zutrittsrecht des Vermieters jederzeit.
