RSG-Abteilungsordnung (DTB-Turntalentschule)
Vertrag zur Saison 2025/26 (TBG Neulußheim / TTS RSG Kurpfalz) · wirksam ab 01.02.2026
§ 1 Einordnung, Notwendigkeit, Bestimmung Leistungssport
1.1Bei den nachfolgend ausgeführten Klauseln handelt es sich um Ergänzungen der Satzung des übergeordneten Vereins: Turnerbund „Germania“ 1889 e.V. Neulußheim. Die Bestimmungen der Vereinssatzung bleiben hiervon unberührt gültig.
1.2Die Notwendigkeit dieses Zusatzes ergibt sich aus der expliziten Ausrichtung der RSG-Abteilung am Leistungssport sowie der daraus resultierenden Besonderheiten.
1.3Unter Leistungssport versteht man das intensive Ausüben eines Sports mit dem Ziel, im Wettkampf eine hohe Leistung zu erreichen. Der Leistungssport unterscheidet sich vom Breitensport insbesondere durch den wesentlich höheren Zeitaufwand sowie die Fokussierung auf den sportlichen Erfolg.
§ 2 Aufnahme, Einteilung in Leistungsgruppen
2.1Die Trainingsleitung behält sich vor, alle neu-aufzunehmenden Kinder über den Zeitraum von bis zu 6 Monaten zu sichten. Die Entscheidung über die endgültige Aufnahme des Kindes in die TTS erfolgt anschließend und wird mit den Eltern besprochen.
2.2Die Trainingsleitung teilt die Kinder entsprechend ihres Leistungsstandes in die entsprechende Gruppe ein (LK/WK/TTS-Kader/ ggf. Übergangsgruppe). Die Zuordnung zu einer Gruppe kann sich jederzeit ändern. Die Kinder werden alle Monate gesichtet. Wenn die entsprechende Leistung nicht erbraucht wird, wird ein anderer Verein empfohlen.
2.3Generell gilt: Gruppenwechsel aus persönlichen Gründen sind während einer Saison nicht möglich.
2.4Die momentane maximale Gruppengröße beträgt:
- Level A 20 Gymnastinnen
- Level B 20 Gymnastinnen
- TTS-Kader und Level B „Minis“ jeweils 15 Gymnastinnen
- Mäusegruppe 15 Gymnastinnen
2.5Wenn die entsprechenden Gruppen ihre maximale Anzahl erreicht haben, wird das Kind auf eine Warteliste gesetzt. Sobald ein Platz frei wird, rückt das nächste Kind nach. Eine entsprechende Übergangsgruppe kann gebildet werden.
§ 3 Wettkämpfe, Musiken, Kostüme, Choreografien
3.1Das Training dient dem kontinuierlichen Fortschritt und dem Vorbereiten auf Wettkämpfe. Die Zugehörigkeit zu der Abteilung setzt generell die Bereitschaft zur Wettkampfteilnahme voraus.
3.2Entscheidungen rund um die Wettkampfteilnahme trifft der Trainerstab nach Rücksprache mit den Eltern.
3.3Für die Freundschaftswettkämpfe übernimmt die RSG Abteilung die Startgelder anteilig in Höhe von 20 €. Differenz übernehmen die Eltern. Die Zuzahlung wird nur für 3. Wettkämpfe im Jahr übernommen, ab dem 4. Wettkampf tragen die Eltern die Kosten im vollen Umfang.
3.4Die Gymnastinnen verpflichten sich an den offiziellen Wettkämpfen der laufenden Saison (Schuljahr)teilzunehmen. Die Eltern sollten hierfür ihre Kinder dementsprechend unterstützen.
3.5Eine Medikamenteneinnahme ist der entsprechenden Trainerin vor einem offiziellen Wettkampf zu melden. (Anti-Doping-Liste)
3.6Die Gymnastinnen für die Gruppenübungen werden von der Trainerin ernannt. Hier gilt: Ohne die Teilnahme an einer Gruppenübung wird die Teilnahme an Einzelübungen nicht gestattet.
3.7Musiken werden von der Trainerin je nach Charakter des Kindesausgesucht.
3.8Die Choreografien werden von der Trainerin entsprechend des Charakters und des Leistungsstandes des Kindes erstellt. Ab Schüleralter hat jedes Kind eine eigene Übung. Im Bereich der Kinderklassen bis 9 Jahren haben in der Regel mehrere Kindereine Übung gemeinsam (Ausnahmenvorbehalten). Die Bezahlung der Choreographien erfolgt vorab.
3.9Kostüme werden passend zum Kind und zur Musik nach Absprache mit der Trainerin angefertigt.
§ 4 Training
4.1Das Trainerinnenteam konzipiert, organisiert und steuert das Training (Inhalte und Umfang)jeder Gymnastin individuell. Die Gymnastinnen (bzw. die Erziehungsberechtigten) sind verpflichtet sich nach besten Kräften das Trainingskonzept einzuhalten. Unentschuldigtes Fehlen ist nicht akzeptabel. Bei Häufung erfolgt eine Abmahnung.
§ 5 Ferien, schulische Veranstaltungen
5.1Zu Beginn des Schuljahres (bzw. Halbjahres) wird von der Trainingsleitung ein Jahrestrainingsplan erstellt–dieser regelt die Ferienzeiten der Gymnastinnen. Der Plan ist bindend. Ausnahmen können, in seltenen Fällen, nach Absprache mit der Trainingsleiterin vereinbart werden.
5.2Trainingsausfälle wegen schulischer Pflichtveranstaltungen sind unverzüglich nach Bekanntgabe durch die Schule bei der Trainerin oder der Abteilungsleitung anzukündigen.
§ 6 Rechtliches, Organisatorisches
6.1Die Sprache im Trainingsbetrieb ist ausschließlich deutsch.
6.2Die Aufsichtspflicht des Trainerstabs endet mit dem individuellen Trainingsende für das Kind. Die Eltern haben eigens dafür zu sorgen, dass die anschließende Beaufsichtigung des Kindes nahtlos sichergestellt ist.
6.3Sollte durch das Kind der allgemeine Trainingsverlauf maßgeblich gestört werden, z.B. durch störendes Verhalten oder das Kind widersetzt sich gegenüber den Trainerinnen, kann ein kurzzeitiges Aussetzen bis hin zum Ausschluss am Training ausgesprochen werden. In dem Fall werden die Eltern des Kindes benachrichtigt; die Aufsichtspflicht der Trainerinnen gilt solange, bis das Kind abgeholt ist.
6.4Der Ehrencodex (extra Dokument) ist von den Eltern, gemeinsam mit der Gymnastin, durchzusprechen und zu unterschreiben.
6.5Interne Vereinsinformationen sind nicht an Dritte weiter zu geben, insbesondere nicht an andere Vereine. In dem Fall kommt es zu einer Abmahnung.
6.6Persönliche Gesprächstermine können, per E-Mail oder WhatsApp, bei der jeweiligen Trainerin oder der Abteilungsleitung angefragt werden. Die Terminvergabe erfolgt zeitnah.
6.7Zur Aufrechterhaltung des Vereinslebens (allgemeiner Trainingsbetrieb, Durchführung von Wettkämpfen) ist die Unterstützung der Eltern der Mitgliedskinder unabdingbar. Die Eltern verpflichten sich zur Beteiligung impliziert durch die Vereinsanmeldung ihres Kindes. Zu den Verpflichtungen gehören ganz konkret: Auf-/Abbau der Teppiche. Staubsaugen der Teppiche, Kuchen-/Salatspende an Wettkämpfen, Mithilfe beim Wettkampfablauf. Die Aufgabenverteilung erfolgt durch die Abteilungsleitung. Lt. Protokoll vom 25.01.2025 sowie 17.01.2026 hat jede Familie mindestens 4. Stunden pro Wettkampf zu leisten. Jede nicht geleistete Stunde wird mit 20 € vergütet. Er wird Arbeitsstundenzettel geführt und von der Stellvertretung oder Abteilungsleitung am Ende des Wettkampfs abgezeichnet. Die Listen werden am Ende des Jahres ausgewertet.
§ 7 Abteilungsbeitrag, Kündigungsfrist der Abteilung
7.1Es gilt die Beitragsordnung in Verbindung mit der Satzung des Turnerbund „Germania“ Neulußheim 1889 e.V.
7.2Zusätzlich zum Jahresbeitrag des Vereins wird gemäß §1.2 Beitragsordnung ein Abteilungsbeitrag RSG sowie eine Aufnahmegebühr RSG erhoben.
7.3Die Höhe des Abteilungsbeitrags RSG und der Aufnahmegebühr RSG wird von der Abteilungsleitung RSG jährlich festgesetzt, jedoch bedarf eine Erhöhung der Zustimmung des Gesamtvorstandes des Vereins.
7.4Bei finanziell schwachen Familien gibt es die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung über die Stadt oder Gemeinde zu beantragen. Die Abteilungsleitung steht der Familie beratend zur Seite.
7.5Der Austritt aus der Abteilung RSG kann zum 30.06. und zum 31.12. erklärt werden, wenn dieser 4 Wochen vorher angemeldet wird. Der Austritt aus dem Gesamtverein Turnerbund Germania Neulußheim kann nur bis zum 30.11. erklärt werden.
7.6Sowohl die Austrittserklärung für die Abteilung als auch für den Verein bedürfen der Schriftform oder elektronische Form (über die Homepage https://tbg-neulussheim.de/mitgliedschaft/mitgliedschaft-kuendigen/).
§ 8 Schlussbestimmungen
Bei Zuwiderhandlungen und Verstößen gegen diese Vorgaben behält sich die Abteilungsleitung vor, nach Rücksprache mit dem Vereinsvorsitz, Maßnahmen zu ergreifen, die je nach Schwere und Häufigkeit, bis zum Abteilungsausschluss reichen können. Diese Bestimmung ist von jedem Vereinsmitglied der Abteilung RSG zu unterzeichnen, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter. Diese Zusatzvereinbarung wurde von der Abteilungsleitung RSG des TBG Neulußheim am 17.01.2026 beschlossen und ist ab dem 01.02.2026 wirksam.
Neulußheim, 17.01.2026
